Dienstag, November 05, 2024
Wir sind für Sie da: (03621) 75 49 491

Strafrecht

Das Strafrecht legitimiert „Vater“ Staat zum Schutz bestimmter Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und/oder Eigentum in Grundrechte seiner Bürger einzugreifen und diesen für verbotene Verhaltensweisen mit einer Strafe zu sanktionieren. Selbstverständlich ist es hierfür erforderlich, dass das unerwünschte Verhalten zuvor durch eine Rechtsnorm als Strafdelikt definiert wurde. Nicht immer wird diese Selbstverständlichkeit entsprechend beachtet, so dass wir ihre Verteidigung gern als Wahl- oder auch als Pflichtverteidiger übernehmen.


Sie haben Fragen oder wünschen einen persönlichen Termin?Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Interesse an unserem Team?Hier stellen wir uns Ihnen vor.

Strafrecht - Rechtsanwaltskanzlei Schaller

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!